Welche Leihfristen gibt es?

Die Leihfrist für unsere Medien beträgt vier Wochen. Bei Bedarf kann diese (wenn keine Vorbestellung vorliegt) bis zu zweimal verlängert werden.

Ausnahme bilden die Zeitschriften. Diese werden nur zwei Wochen entliehen und können nicht verlängert werden.

Wann Ihre ausgeliehenen Medien fällig sind, sehen Sie auf der Quittung, welche Sie bei der Ausleihe erhalten haben oder auch online auf Ihrem Benutzerkonto.

Ist die Leihfrist überschritten, fallen Versäumnisgebühren an. Wenn Sie die Leihfrist der Medien nach Ablauf verlängern, so erhöht sich die Gebühr ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.

Sollte die Leihfristenverlängerung über den Online-Katalog aus technischen Gründen nicht zur Verfügung stehen und somit keine Leihfristenverlängerung durchführbar sein, übernimmt die Stadtbibliothek Zwickau keine Haftung für eine eventuelle Überschreitung der Leihfrist.

Bei technischer Unerreichbarkeit müssen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse rechtzeitig zur Leihfristenverlängerung in die Bibliothek kommen bzw. die Leihfrist schriftlich per Postkarte (Eingangsdatum), per Fax oder E-Mail oder telefonisch (während der Öffnungszeiten) beantragen.

Bei Leihfristenverlängerung von Medien werden die Fälligkeitsdaten für die ausgewählten Medien einzeln neu berechnet. Überprüfen Sie bitte in Ihrem Benutzerkonto bei den Ausleihen, ob die Leihfristenverlängerung durchgeführt werden konnte und beachten Sie das neue Fälligkeitsdatum.

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