Museen und Bäder schließen - Umsetzung der Corona-Notfall-Verordnung

veröffentlicht am: 22.11.2021

Umsetzung der Corona-Notfall-Verordnung

Entsprechend der am vergangenen Freitag beschlossenen Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung, die seit heute in Kraft ist, bleiben die städtischen Museen von heute an geschlossen. Auch die beiden Bäder können für den Publikumsverkehr nicht geöffnet werden. Die Kindertageseinrichtungen sowie die Jugendeinrichtungen können ihren Betrieb grundsätzlich fortsetzen.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

Städtische Museen

Die KUNSTSAMMLUNGEN ZWICKAU, die Priesterhäuser, die Galerie am Domhof sowie das Robert-Schumann-Haus bleiben von heute an und bis mindestens 12. Dezember geschlossen. Dementsprechend finden in den Häusern keine Veranstaltungen statt. Dies betrifft beispielsweise die Eröffnung der Weihnachtsausstellung in den Priesterhäusern am 27. November oder das Konzert in der Schumann Plus-Reihe am 28. November im Schumann-Haus. Die Einrichtungen informieren noch gesondert, wie mit bereits erworbenen Karten umgegangen wird.

Robert-Schumann-Konservatorium

In der städtischen Musikschule bleibt der Unterricht für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren möglich. Außerdem ist der vorbereitende Unterricht für Schülerinnen und Schüler erlaubt, die vor einer für die weitere Ausbildung ausschlaggebenden Prüfung stehen, im kommenden Jahr ein Studium aufnehmen oder die an internationalen oder nationalen Wettbewerben teilnehmen. Zu beachten ist dann die 3G-Regel, von der Schülerinnen und Schüler ausgenommen sind, die in der Schule regelmäßig getestet werden.

Alle Zusatzangebote, wie beispielsweise Orchester, Ensembles oder Musiklehre, finden nicht statt. Wenn möglich, bieten die Lehrerinnen und Lehrer dafür Online-Angebote an. Die Veranstaltungen des KON wurden bis auf Weiteres abgesagt. Dementsprechend findet auch in diesem Jahr das traditionelle Weihnachtskonzert leider nicht statt.

Bibliotheken, Stadtarchiv

Die Stadtbibliothek im Kornhaus kann weiterhin genutzt werden. Zu beachten ist, dass für den Besuch die Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises erforderlich ist. Außerdem besteht die übliche Maskenpflicht. Ausgenommen von dieser 3G-Regel sind auch hier Kinder bis zum sechsten Lebensjahr. Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen, müssen ebenfalls keinen gesonderten Nachweis vorlegen. 

Für den Besuch der Ratsschulbibliothek und des Stadtarchives ist ebenfalls die 3G-Regel vorgeschrieben. Zudem ist eine Voranmeldung erforderlich. Grundsätzlich müssen in den genannten Einrichtungen auch die Kontaktdaten hinterlegt werden. Es gilt weiterhin eine Maximalbelegung des Lesesaales mit vier Personen.

Bäder, Sportstätten

Das Johannisbad und die Glück-Auf-Schwimmhalle bleiben für jeglichen Publikumsverkehr geschlossen. Auch die Sportanlagen sind geschlossen. Folgende Bereiche sind vom Öffnungsverbot ausgenommen:

1) Schulsport/Schulschwimmen

2) Rehasport und medizinisch notwendige Behandlungen, wobei ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (3G) sowie die Kontakterfassung erforderlich ist

3) Sport im Rahmen von Dienstsport, sportwissenschaftlichen Studiengängen, der vertieften sportlichen Ausbildung, der berufsbedingt praktischen Ausbildung, die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften zum Nachweis der Rettungsfähigkeit, Schwimmkursen sowie für Leistungssportlerinnen und -sportler der Bundes- und Landeskader, lizenzierte Profisportlerinnen und -sportler, Berufssportlerinnen und -sportler und Nachwuchssportlerinnen und -sportler, die in einem Nachwuchsleistungszentrum der professionellen Teamsportarten trainieren. Ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis ist für Sportler und Anleitungspersonal hierbei erforderlich (3G), ebenso die Kontakterfassung.

4) Sportangebote für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, wobei für Anleitungspersonal ein 3G-Nachweis erforderlich ist - ebenso die Kontakterfassung für Sportler und Anleitungspersonal

Wettkämpfe für die unter Punkt 3) und 4) aufgeführten Nutzergruppen sind grundsätzlich nur unter Ausschluss von Publikum möglich. Der Nutzer ist für die erforderlichen Nachweiskontrollen und Kontakterfassungen verantwortlich.

Der Sportbetrieb informiert Vereine und  Nutzer entsprechend auch auf www.sport-zwickau.de.

Kinder- und Jugendeinrichtungen, Obdachlosenunterkunft

Die städtischen Kindertagesstätten bleiben grundsätzlich geöffnet. Gemäß der neuen Schul- und Kita-Coronaverordnung muss – ebenso wie in Grund- und Förderschulen – spätestens am 29. November der eingeschränkte Regelbetrieb umgesetzt werden (feste Gruppenbildung). Ob und welche Auswirkungen dies evtl. auf die Öffnungszeiten der Kitas und Horte haben könnte, wird aktuell geprüft. Das Amt für Familie, Schule und Soziales wird zu diesem Sachverhalt noch mit einer gesonderten Pressemitteilung im Laufe der Woche informieren.

Geöffnet bleiben die Kinder- und Jugendeinrichtungen Atlantis, Airport, Freizeitzentrum Marienthal und City Point/Spielhaus. Für den Besuch der Einrichtungen müssen die aktuellen Hygieneregeln und 3G beachtet werden. Es gilt eine generelle Maskenpflicht (OP- oder FFP2-Masken). Zudem werden die Kontakte erfasst. Die Vorlage eines aktuellen Coronatests durch Schülerinnen und Schüler bis 16 Jahre ist nicht erforderlich, da diese einer dreimal wöchentlichen Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen. Zur Nachweisführung wird ein Schuldokument mit aktuellen Schuljahr-Stempel benötigt.  Alle anderen Besucher und vor allem Jugendliche ab 17 Jahre müssen den jeweiligen Status (geimpft, genesen oder getestet) nachweisen. Außerdem gelten Besucherobergrenzen bei gleichzeitiger Anwesenheit!

Die Einrichtungen sind wie folgt für die jeweils genannten Altersgruppen geöffnet:

  • Kinder- und Jugendcafe Atlantis: 16 -19 Uhr/ 7 - 18 Jahre
  • Jugendclub Airport: 13 - 19 Uhr/ ab 10 Jahre
  • Jugendclub City Point/Spielhaus: 14 - 19 Uhr/ 14 - 21 Jahre sowie 14 - 18 Uhr/ 6 - 13 Jahre
  • Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Marienthal: 14 - 20 Uhr/ 6 - 16 Jahre

Für weitere Informationen wenden sich Interessierte bitte direkt an die Einrichtungen oder nutzen die Hinweise auf den jeweiligen Facebook-Seiten.

Auch die städtische Übernachtungsstelle und Wohnungslosenunterkunft in der Planitzer Str. 6 – 8 hat für Obdach- und Wohnungslose wie üblich geöffnet.  Die Hygienevorgaben vor Ort sind zu beachten. 

Stadtverwaltung

Die weiteren Bereiche der Stadtverwaltung mit den Ämtern und Büros können weiterhin besucht werden. In allen Gebäuden gilt die strikte Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske. Außerdem besteht die Pflicht zur Kontakterfassung. Besucher haben den Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten, die Hust- und Niesetikette zu beachten und auf die Handhygiene zu achten. Bei Symptomen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten, sollte auf einen Besuch verzichtet werden.

Die Stadtverwaltung bittet jedoch darum, dass nur dringende und unaufschiebbare Angelegenheiten erledigt werden. Besuche sollten nach Möglichkeit alleine erfolgen.

Aktuelle Informationen sind auf www.zwickau.de sowie auf den Internetseiten der genannten Einrichtungen zu finden.

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